Imvesta

WIE MAN EIN HAUS IN SPANIEN KAUFT: DER KAUFPROZESS

Wenn Sie sich für den Kauf eines Hauses in Spanien entscheiden, ist es wichtig zu wissen, dass die Verträge zwar je nach Art der Immobilie leicht variieren, es aber für jede Immobilie einen bestimmten Kaufprozess gibt, der eingehalten werden muss.

ERSTER SCHRITT: RESERVIERUNG

OFF-PLAN, NEUBAUTEN UND WIEDERVERKAUFSIMMOBILIEN

Nachdem Sie sich über die zum Verkauf stehenden Immobilien in Spanien informiert und Ihre Kaufentscheidung getroffen haben, besteht der erste Schritt darin, sich die Immobilie zu sichern und sie vom Markt zu nehmen.

Reservierungskaution/Anzahlung: in der Regel 6.000 €*.

*Die Höhe der Reservierungsanzahlung variiert je nach Bauträger oder Wiederverkäufer.

Ihr Anwalt hat etwa 14 Tage Zeit für die Due-Diligence-Prüfung, um die rechtlichen Dokumente zu prüfen und sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Danach werden die Reservierungs- oder privaten Kaufverträge vorbereitet.

ZWEITER SCHRITT: PRIVATER KAUFVERTRAG

Dies ist der Moment, in dem beide Parteien den Kauf formalisieren, indem sie den privaten Kaufvertrag (PKV) unterzeichnen. Das bedeutet, dass Sie als Käufer zum Kauf der Immobilie verpflichten , genauso wie der Bauträger nun rechtlich verpflichtet ist, den Kauf der Immobilie abzuschliessen. Der Austausch des Vertrages ist mit einer Anzahlung verbunden:

WIEDERVERKAUF

  • Anzahlung Wiederverkäufe: In der Regel werden 10 % abzüglich der Reservierungskaution bei der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde vereinbart.
  • Restbetrag fällig bei dem mit beiden Parteien vereinbarten Notartermin. Die Eigentumsurkunde wird unterzeichnet, die Schlüssel werden übergeben und Ihre Immobilie wird im Grundbuch unter Ihrem Namen eingetragen. (im Durchschnitt 2-4 Wochen später)

OFF-PLAN

  • In der Regel 20-30 % abzüglich der Reservierungskaution.
  • Restzahlung nach Fertigstellung der Immobilie. Die Eigentumsurkunde wird unterzeichnet, die Schlüssel werden übergeben und die Immobilie wird im Grundbuch auf Ihren Namen eingetragen.

LEGALE DIENSTLEISTUNGEN

Um die Wahrung Ihrer Interessen zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, einen spanischen Anwalt, der Ihre Sprache spricht, mit der Abwicklung des gesamten Kaufprozesses zu beauftragen.

Um die Wahrung Ihrer Interessen zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, einen spanischen Anwalt, der Ihre Sprache spricht, mit der Abwicklung des gesamten Kaufprozesses zu beauftragen. Zu den Aufgaben Ihres Anwalts gehören:

  • Beschaffung Ihrer NIE-Nummer (Identifikationsnummer, die für alle finanziellen Transaktionen in Spanien erforderlich ist) 
    transactions in Spain).
  • Eröffnung eines Bankkontos
  • Due-Diligence-Prüfung
  • Der Anwalt entwirft und bereitet die notwendigen Dokumente vor
  • Abschluss der Zahlung von Steuern (Grunderwerbssteuer/Mehrwertsteuer), Notar- und Registergebühren

Alternativ können Sie Ihrem Anwalt eine Vollmacht erteilen, sodass er all dies in Ihrem Namen erledigen kann, einschließlich der Unterzeichnung.

HYPOTHEK

Wenn Sie als Ausländer in Spanien eine Hypothek für den Kauf einer Immobilie aufnehmen, fallen zusätzliche Kosten an, die weiter unten aufgeführt sind.
Der Hypothekengeber verlangt im Allgemeinen die folgenden Unterlagen:

  • Einkommenssteuererklärung für die letzten zwei Jahre
  • Kontoauszüge aus dem letzten Jahr.
  • Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensnachweise für die letzten sechs Monate.
  • Eine Liste der bereits bestehenden Hypothekendarlehen.
  • Eine von einem Buchhalter bestätigte Aufstellung Ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
  • Kopie Ihres Reisepasses

Zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn Sie eine Hypothek für eine Immobilie in Spanien benötigen:

  • - Sonstige Gebühren (Gestoria, Standesamt, Immobilienbewertung, Notar) 0,8%
  • Stempelsteuer für Hypotheken: 1%
  • Bankprovision für die Hypothek: 0,25%

GEBÜHREN UND STEUERN

Nachfolgend haben wir die Anwaltskosten für den Immobilienkauf aufgeführt, die bis zu 13 % betragen können. Wenn Sie eine Hypothek benötigen, fallen zusätzliche Gebühren an, wie oben erwähnt.

  • Steuern (Mehrwertsteuer): 8-10%
  • Notargebühren: 1%
  • Eintragung der Immobilie: 1%
  • Stempelsteuer: 1%

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Hilfe bei der Suche nach den besten Immobilien an der Costa del Sol und weitere Informationen über die Kosten für den Kauf eines Hauses in Spanien benötigen.